GBK Getränke Bayer GmbH & CoKG

Obere Gartenstraße 17

A-3465 Königsbrunn am Wagram

Tel.: +43 2278 2345
Fax: +43 2278 2345 10
Mail: office@getraenke-bayer.at

Kammerzugehörigkeit: Sektion Handel
Firmenbuchnummer:  478772 b
Landesgericht Krems/Donau
UmsatzsteuerID: ATU 72606557

AT-BIO-402


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Für den Inhalt sind wir GBK Getränke Bayer GmbH & CoKG selbst verantwortlich.

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Informationen zu E-Commerce und Mediengesetz

AGB´s

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1.   Allgemeines

 Unsere Warenlieferungen und Leistungen erfolgen zu den in unseren Geschäftsräumen ausgehängten sowie auf den Lieferscheinen und Rechnungen rückwärtig gedruckten allgemeinen Verkaufsbedingungen, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist oder aber zwischen den Vertragsteilen keine schriftlichen Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen erfolgen. Zu Geschäftsbedingungen anderer Vertragspartner wird ausnahmslos nicht kontrahiert

 

2.  Vertragsabschluß

 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir eine schriftliche, telefonische oder mündliche Bestellung ausdrücklich angenommen haben. Davon unberührt bleibt jedoch eine Bindung an das Anbot bis zur Annahme bzw. der zur Annahme gesetzten Frist.

 

3.   Preise

 Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, in Euro, ab unserem Lager Königsbrunn, ausschließlich Verpackung, Steuern, Pfand, allenfalls anderweitig beigestellten Behelfsmittel (wie Kühlwagen, Schank und Ähnliches), Transportversicherung allen damit verbundenen Spesen. Höhere Gewalt und behördliche Anordnungen etc. entbinden uns von der Verpflichtung zur Einhaltung der bestätigten Preise. Wertänderungen, die sich aus der Abänderung von Devisenkurse ergeben, gehen zu Lasten des Käufers, und zwar in der Form, dass für den noch offen stehenden Betrag die Erhöhung eintritt.


4. 
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart wird, sind Rechnungen grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen in Wechsel oder Schecks gelten erst mit der Einlösung als erfüllt. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass einlangende Zahlungen vorerst unbeschadet eines etwa angegebenen Verwendungszweckes in erster Linier zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Verzugs- und Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen, etc.) herangezogen werden. Verbleibende Restbeträge werden gemäß § 1416 ABGB den ältesten Forderungen für Lieferungen und Leistungen angerechnet. Darüber hinaus steht es dem Verkäufer jedoch frei, eine anderweitige Anrechnung vorzunehmen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins gelten 12 % p. a. Verzugszinsen, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer aus den eingehenden Zinsen, zuzüglich allfälliger Einbringungskosen als vereinbart. Demzufolge verpflichtet sich der Käufer, ausdrücklich sämtliche wie immer mit der Einbringlichmachung einer bereits fälligen Forderung verbundenen Spesen, wie Mahn- und Inkassospesen sowie Anwaltskosten auch für die außergerichtliche Mahnung zu bezahlen. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, Geltendmachung des Kaufpreises, Ausgleiches oder Konkurses etc. tritt für alle einzelnen Forderungen Terminverlust ein und werden auch etwa vereinbarte Rabatte, sonstige Nachlässe oder Vergütungen ungültig. In diesem Falle steht dem Verkäufer auch die Aufrechnung von Gutschriften gegen allfällige Forderungen zu: In diesem Falle sind wir weiters berechtigt, allenfalls früher gewährte Rabatte nach zu verrechnen, zumal unsere Kalkulationen im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen von der fristgerechten Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten durch unsere Vertragspartner ausgehen.

5.  Lieferung
Vereinbarte Liefertermine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nur annähernd und können vom Verkäufer bis zu zwei Monate überschritten werden. Bei derartigen Überschreitungen steht dem Käufer weder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu. Zwischenverkäufe behalten wir uns vor. Lieferung frei Haus versteht sich ohne Abladen. Der Käufer ist zur Abnahme der gelieferten Gegenstände an dem avisierten Termin, dies auch in Teillieferungen verpflichtet. Jede Teillieferung ist, soweit es sich nicht ausnahmsweise um als untrennbar zusammengehörig anzusehende Sachen handelt, als selbständiges Rechtsgeschäft zu betrachten. Bei Lieferungen unter 75 € werden Frachtkosten gesondert verrechnet und sind vom Käufer gesondert zu vergüten.

 

6.  Versand

Der Versand geschieht stets auf Gefahr des Käufers. Für rechtzeitige Ankunft der Sendungen übernehmen wir keine Verbindlichkeit. Bei Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Beschädigung zu Lasten des Bestellers vom Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware. Frachtspesen für Versendungen per Bahn, Post oder Spedition gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

 

7.  Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich aller unserer Forderungen aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger Zinsen und Spesen und Kosten) bleiben sowohl Ware als auch Gebinde zur Gänze in unserem Eigentum und ist der Käufer bis zu gänzlichen Bezahlung nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden, zu übergeben, zu verkaufen oder zur Sicherheit zu übergeben. Der Käufer verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz für den Fall, als dritte Personen auf die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Waren Rechte geltend machen oder daran begründen, uns unverzüglich mittels Rückschreinbriefes darüber zu verständigen. Sollten die von uns gelieferten Waren durch Verarbeitung etc. untrennbar mit anderen Sachen verbunden sein, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt nicht mehr durchsetzbar ist, tritt uns der Käufer schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen diesen sicherheitshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns darüber hinaus das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die so geschaffene Sache weiterveräußert, tritt der Käufer den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im Sinne der vorhergehenden Bestimmung ab. Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber. Insbesondere erfolgt die von uns allenfalls zur Verfügung gestellte Erstbeglasung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich leihweise und ist im Zuge der Beendigung der Geschäftsbeziehung, ebenso wie andere Behelfmittel wieder zurückzustellen, oder aber zum Neupreis abzulösen.

 

8.  Reklamationen

Der Käufer verpflichtet sich, die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Beschaffenheit zu überprüfen. Gewährleistungsrügen werden nur dann anerkannt, wenn sie innerhalb acht Tagen nach Übernahme der Ware dem Verkäufer mit rekommandiertem Schreiben bekannt gegeben werden, widrigenfalls sämtliche Gewährleitungsansprüche erlöschen. In die Augen fallende Mängel sind bei Übernahme sofort, schriftlich und nach Art und Umfang detailliert anzugeben. Der Verkäufer wird im Falle eines vorliegenden Mangels zum Austausch mangelhafter Ware innerhalb angemessener Frist berechtigt, wodurch ein Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Preisminderung erlischt. Im Übrigen ist aber der Käufer selbst bei Beanstandung verpflichtet, sofern der Verkäufer darauf besteht, die Ware zunächst abzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern. In jedem Fall erlischt jedoch ein allfälliger Gewährleistungsanspruch, sofern der Kaufgegenstand durch den Käufer selbst bereits verarbeitet oder in welcher Form auch immer verändert worden ist.

 

9.  Freizeichnungserklärung

Ausgeschlossen wird jedenfalls die Haftung des Verkäufers für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen, sofern nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten  vorliegt.

 

10.  Erfüllungsort

Für sämtliche Lieferungen bzw. sich aus dem Liefervertrag ergebenden Rechte und Pflichten beider Vertragsteile ist Königsbrunn am Wagram Erfüllungsort.

 

11.  Gerichtsstandsvereinbarung

Als Gerichtsstand wird, unbeschadet der Höhe des Streitwertes, sofern nicht eine unprorogable Zuständigkeit vorliegt, insbesondere auch für Scheck- und Wechselverpflichtungen das Bezirksgericht Tulln vereinbart.

 

12. Konventionalstrafe

Trift der Käufer vor einem Auftrag zurück oder wird dieser von ihm in sonstiger Weise storniert, so gebührt uns der Ersatz sämtlicher bereits aufgelaufener Kosten und Auslagen und wird darüber hinaus eine nicht dem richterlichen mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe 

in Höhe von 25 % der Auftragssumme als pauschalierter Schadenersatz vereinbart, den der Käufer unverzüglich an uns in einem solchen Falle

zu bezahlen hat. Nimmt der Besteller die vereinbarungsgemäß bereitgestellte Ware nicht an, können wir entweder Erfüllung verlangen oder

nach Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten, wobei uns in diesem Falle ebenfalls sämtliche bereits aufgelaufenen

Kosten und Auslagen gebühren und darüber hinaus ein nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegender Auftragssummer

vereinbart wird.

 

13.  Aufrechnung

Der Käufer verpflichtet sich mit Anerkennung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen im Falle  einer Gegenforderung ausdrücklich allenfalls bereits entstandene sowie allenfalls in der Zukunft entstehende Forderungen, die auf der Basis dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen zugunsten der Firma Getränke Bayer GmbH entstanden sind, aufzurechnen.

 

14.  Benützungsentgelt

Von uns gleichzeitig mit der Ware zur Verfügung gestelltes Pfand, wie Flaschen, Fässer und ähnliches sind binnen vereinbarter Frist, längstens jedoch innerhalb einer Frist von 30 Tagen an uns zurückzustellen, widrigenfalls ein angemessenes Benützungsentgelt ab Ablauf dieser Frist als vereinbart gilt. Soweit nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, verpflichtet sich der Käufer weiters für von uns bereitgestellte Kühlwagen, Schankanlagen oder andere Behelfe in angemessenes Benützungsentgelt lt. unserem hierfür erstellten Tarif bzw. unserer hierfür in Rechnung gestellten Preis zu bezahlen.

 

15.   Schriftlichkeit

Von uns gewähre Rabatte, Nachlässe, Stundungen und Tilgungen sowie andere unsere Vertragspartner begünstigende Zusagen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit, widrigenfalls derartig behauptet Zusagen keine Gültigkeit entfalten.

 

16.   Sonstige

Unsere Anbote gelten grundsätzlich freibleibend. Wir sind nicht zur Zurücknahme verkaufter Ware oder Bestandteile derselben sowie der Verpackung verpflichtet. Eine allfällige Zurücknahme bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung bei Einbehaltung eines Abzuges von 25 % des Verkaufspreises. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Bloße Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Sie gelten als durch die Auftragserteilung anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten erst Rechtsgültigkeit bei Genehmigung und schriftlicher Bestätigung unserer Geschäftsführung.

 

17.  Leihbehelfe

Ergänzende Aufnahme der Bestimmung in die AGB: Sämtliche im Zuge der so genannten Erstbeglasung an den Kunden ausgelieferte Gläser, Flaschen, Sektkübeln oder sonstige Behelfsmittel verbleiben im ausschließlichen und alleinigen Eigentum der Firma Getränke Bayer GmbH. Im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen oder aber über jederzeitiges schriftliches Verlangen der Firma Getränke Bayer GmbH verpflichtet sich der Kunde diese Ware an den Firmensitz der Firma Getränke Bayer GmbH in Königsbrunn am Wagram auf eigene Kosten und Gefahr binnen 8 Tagen zurückzustellen. Sollte der Kunde diese Ware nicht fristgerecht zurückstellen, so ist die Firma Bayer berechtigt, diese Erstausstattung zum Neuwert in Rechnung zu stellen, und verpflichtet sich der Kunde umgekehrt, diese Ware zu dem in Rechnung gestellten Neuwert binnen 14 Tagen abzugsfrei zu bezahlen. Diese Behelfe sind seitens der Kunden lediglich dann nicht zu bezahlen, sofern  ausdrücklich und schriftlich deren Unentgeltlichkeit vereinbart sein sollte.



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